MHI Gruppe legt Rechtsmittel gegen Bundeskartellamt ein

MHI Gruppe legt Rechtsmittel gegen Bundeskartellamt ein

Am 10.12.2018 hatte das Bundeskartellamt eine Pressemitteilung zum Abschluss eines kartellrechtlichen Bußgeldverfahrens gegen Wettbewerber der MHI Gruppe in der Asphalt-Industrie im westlichen Rhein-Main-Gebiet veröffentlicht. Laut der Pressemitteilung seien auch Gesellschaften der MHI Gruppe an rechtswidrigen Absprachen beteiligt gewesen. Die MHI AG hat daraufhin eine umgehende Richtigstellung der Pressemitteilung vom Bundeskartellamt verlangt und rechtliche Schritte angedroht. Das Bundeskartellamt hat dann am Freitag, den 14.12.2018, eine korrigierte Fassung der Pressemitteilung veröffentlicht, die die Feststellung einer Beteiligung von Unternehmen der MHI Gruppe an kartellrechtswidrigen Absprachen zurücknimmt. Die Korrektur ist jedoch nicht ausreichend.
 
Der Vorstand der MHI AG stellt hierzu Folgendes fest:
 
Das Bundeskartellamt hat am 07.12.2018 alle Verfahren wegen des Verdachts von Absprachen bei der Produktion und beim Vertrieb von Asphaltmischgut gegen Mitarbeiter und Gesellschaften der MHI Gruppe eingestellt. Das Bundeskartellamt hat während dieses annähernd 5 Jahre dauernden Verfahrens gegenüber keinem Mitarbeiter und keiner Gesellschaft der MHI Gruppe den Vorwurf erhoben, an den in der Pressemitteilung gegen Wettbewerber festgestellten oder anderen kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen beteiligt gewesen zu sein. Es gibt nach Kenntnis der MHI Gruppe keine Entscheidung des Bundeskartellamtes, in der kartellrechtliche Verstöße von Mitarbeitern oder Gesellschaften der MHI Gruppe festgestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist auch die korrigierte Pressemitteilung des Bundeskartellamtes rechtswidrig und verletzt gesetzlich und verfassungsrechtlich geschützte Rechte der MHI Gruppe. Die MHI AG besteht auf einer vollständigen Richtigstellung der Pressemitteilung, welche die Unschuldsvermutung und das Recht auf rechtliches Gehör wahrt, und hat nun rechtliche Schritte gegen das Bundeskartellamt eingeleitet.
 
Als Vorstand der MHI AG tolerieren wir keine Rechtsverstöße. Die MHI Gruppe arbeitet mit einer strengen Kartellrechts-Compliance. Für potentielle Verfehlungen von Mitarbeitern stehen die Unternehmen der MHI Gruppe in der Verantwortung. Die MHI Gruppe wird sich jedoch gegen eine Verletzung ihrer gesetzlich und verfassungsrechtlich geschützten Rechte durch das Bundeskartellamt zur Wehr setzen.

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