MHI Gruppe hält Rechtsmittel gegen das Bundeskartellamt nach Veröffentlichung eines Fallberichts aufrecht

Am 10. April 2019 hat das Bundeskartellamt einen Fallbericht über ein abgeschlossenes kartellrechtliches Bußgeldverfahren gegen Wettbewerber der MHI Gruppe in der Asphaltindustrie veröffentlicht. Obwohl der Fallbericht hervorhebt, dass das Bundeskartellamt eine Beteiligung von Unternehmen der MHI Gruppe an Kartellrechtsverstößen nicht festgestellt hat und für diese weiterhin die Unschuldsvermutung gilt, erwähnen andere Passagen des Fallberichts ehemalige Tochtergesellschaften der MHI AG im Zusammenhang mit Kartellrechtsverstößen von Wettbewerbern.

Der Vorstand der MHI AG stellt hierzu Folgendes fest:

Die MHI Gruppe hatte gegen eine ähnliche Pressemitteilung des Bundeskartellamtes und den nun vorliegenden Fallbericht bereits im Dezember 2018 Rechtsmittel eingelegt (vgl. Pressemitteilung vom 21. Dezember 2018) und hält diese aufrecht. Die MHI Gruppe begrüßt die erstmalige Klarstellung des Bundeskartellamts, dass dieses einen Verstoß von Unternehmen der MHI Gruppe nicht festgestellt hat und dass für diese weiterhin die Unschuldsvermutung gilt. Soweit der Fallbericht aber ehemalige Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit Kartellrechtsverstößen von Wettbewerbern erwähnt, ist der MHI Gruppe nicht bekannt, auf welcher Grundlage das Bundeskartellamt zu diesen Schlussfolgerungen gekommen ist.  Das Bundeskartellamt hat - wie der Fallbericht selbst einräumt - die MHI Gruppe trotz ihrer Unterstützung bei der Aufklärung zu keinem Zeitpunkt mit konkreten Vorwürfen konfrontiert.

Die MHI Gruppe wird sich gegen solche Verletzungen ihrer gesetzlich und verfassungsrechtlich geschützten Rechte weiter juristisch zur Wehr setzen und besteht auf einer Korrektur der Veröffentlichungen des Bundeskartellamts in diesem Zusammenhang.

Mit herzlichem Dank für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen verbinden wir…

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